Verordnete Wahrheit, bestrafte Gesinnung

28. November 2011 von OKAZ

Verordnete Wahrheit
Dienstag 13.12.2011, 19 Uhr

Diskussion mit Hannes Hofbauer über sein neues Buch
Hannes Hofbauer
, Autor
Berthold Unfried, Historiker
Albert F. Reiterer, Soziologe
Moderation:
Wilhelm Langthaler
, Aktivist gegen Neokolonialimus und Kapitalismus

Neue Straftatbestände auf EU-Ebene öffnen einer Gesinnungsjustiz Tür und Tor. Die Leugnung von einem gerichtlich als Völkermord deklarierten Ereignis wird strafbar; die Leugnung kommunistischer Verbrechen könnte es demnächst werden.

An zwei Beispielen zeichnet Hofbauer die Debatte um die Definition von Gräueltaten nach: der armenischen Frage und ihrer Instrumentalisierbarkeit sowie dem bosnischen Gründungsmythos, der auf der These eines Völkermordes in Srebrenica beruht. Einblicke in die Auseinandersetzungen um den Holodomor in der Ukraine, die Massaker in Ruanda, Darfur, Palästina und Kambodscha zeigen, welch unterschiedliche Interessen sich hinter dem Vorwurf des Völkermordes verbergen können.

Auch Österreich ist da nicht ausgenommen: In der Hysterie nach 9/11 wurde der §278 so verschärft, dass nicht allein konkrete Straftaten, sondern geäußerte politische Meinung und sogar vermutete Gesinnung strafbar wird. In drei Fällen wurde der Paragraph angewandt: gegen einen Drogenring, dessen mutmaßlichen Kopf einer der wenigen afrikanischen Polit-Aktivisten in Österreich gewesen sein soll („Operation Spring“), gegen ein austro-arabisches junges Pärchen, dass Sympathien zu Bin Laden äußert hatte und damit im Handumdrehen als Al-Kaida-Mitglieder verurteilt wurde und gegen Tierschützer.

Doch die Regierung schreit nach den Anschlägen von Oslo nach weiteren Verschärfungen, während der norwegische Premier im Gegensatz dazu darauf besteht, dass auch „extreme Meinungen erlaubt sein müssen“. Kündigt sich das Ende legaler systemoppositioneller Politik an?


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